Das Sanierungsgebiet

Im Jahr 1990 hat die Gemeinde Blumenthal beschlossen, zur Verbesserung der in Ortslage zu Tage tretenden Mängel in der Bausubstanz und der mangelhaften öffentlichen Erschließungsanlagen einen städtebaulichen Rahmenplan aufzustellen.

In der Gemeinde stand die Frage im Raum, ob sie die an sie als landesplanerisches Grundzentrum III gestellten Anforderungen zukünftig erfüllen kann und ob der bereits eingesetzte Umbau- und Anpassungsprozess auch im privaten Gebäudebestand ohne größere Konflikte zu bewältigen sein wird.

Zur Beurteilung der Frage, in welcher Weise und in welchem Umfang die Sanierung erfolgen soll, hat die Gemeinde 1990 die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß §144 Abs. 3 Baugesetzbuch eingeleitet. Damit sollten die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung aufgezeigt werden.

Zur Behebung der städtebaulichen Missstände wurde die Gemeinde Blumenthal 1991 in das Städtebauförderprogramm aufgenommen. 1997 wurde das Sanierungsgebiet “Dorfkern” förmlich festgelegt.

 

 

 

 

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